Handels- und Gesellschaftsrecht

Für unsere gewerblichen Mandanten

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Betreuung und Vertretung gewerblicher Mandanten; mit zahlreichen mittelständischen Unternehmen pflegen wir eine langjährige Geschäftsbeziehung. Diese Unternehmen gehören zu verschiedensten Dienstleistungs- und Wirtschaftszweigen, zum Beispiel:

Automatisierungstechnik, Automobilzulieferung, Banken- und Finanzdienstleistung, Bauwirtschaft, Elektrotechnik, Flughafenlogistik, Gesundheitswesen, Handel, Handwerk, Produzierendes Gewerbe, Stahlverarbeitende Industrie, Werbung und Marketing

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Ihr Unternehmen profitiert von unserer langjährigen Arbeit sowie von unseren besonderen Erfahrungen und Kenntnissen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Fincke Rechtsanwälte ist gleichermaßen mit der Gründung, der Begleitung, der Umgründung  und der Überführung Ihrer Gesellschaft in die nächste Generation vertraut wie mit der geordneten Abwicklung Ihrer Kapital- oder Personengesellschaft. Wir gestalten für Sie die erforderlichen Verträge, insbesondere die Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten. Außerdem unterstützen wir Sie, wenn Sie beispielsweise eine GmbH auflösen wollen.

Gute Beratung bei schnelllebigem Markt

Ihr Unternehmen ist einem zunehmendem Wettbewerbsdruck und sich wandelnden Marktverhältnissen ausgesetzt und muss seine Strukturen deshalb schnell und zielgerichtet anpassen. Eine Herausforderung liegt insbesondere darin, die gesellschafts- und handels- sowie wirtschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Aspekte in Einklang zu bringen. Unser Team von Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht findet für Sie maßgeschneiderte Lösungen.

Fincke Rechtsanwälte berät Sie als Gesellschafter, Aktionär, Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten.

Für Handelsvertreter und Unternehmen

Durch unsere langjährige Beratungspraxis verfügen wir auch im Handels- und Handelsvertreterrecht über besondere Erfahrungen und Fachkenntnisse. Der Handelsvertreter ist Mittler zwischen dem von ihm vertretenen Unternehmen und dessen Kunden. Fincke Rechtsanwälte berät dabei sowohl das Unternehmen als auch den Handelsvertreter bezüglich Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Abwicklung des Handelsvertreterverhältnisses, insbesondere bei der Geltendmachung bzw. Abwehr eines Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB.

Ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:

// Rechtsformwahl (GbR, OHG, KG, GmbH; GmbH & Co. KG, AG)

// Unternehmensgründung (zum Beispiel GmbH Gründung)

// Gestaltung von Gesellschaftsverträgen (zum Beispiel Gesellschaftsvertrag GmbH)

// Umwandlung und Fusion

// Unternehmenskäufe und -verkäufe

// Nachfolgeregelungen

// Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie entsprechender Beschlussfassung

// Haftungsfragen von Organmitgliedern und leitenden Mitarbeitern

// Auseinandersetzung oder Liquidieren von Gesellschaften

// Recht des Handelsstandes

// Recht der Handelsgeschäfte

// Internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht

// Recht der Personengesellschaften

// Recht der Kapitalgesellschaften

// Konzernrecht

// Bilanz- und Steuerrecht


Umfassende Beratung durch Kooperationen

Fincke Rechtsanwälte kooperiert sowohl mit Schöneberg Steuerberater als auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schöneberg / Dr. Ley GmbH. Dadurch bieten wir Ihrem Unternehmen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen unternehmens- und steuerrechtlichen Fragen. An den Schnittstellen des Rechts und Steuerrechts entwickeln wir gemeinsam mit den jeweils beteiligten, spezialisierten Berufsträgern der Kooperationen zügig und unkompliziert passende Lösungen für unsere Mandanten.

Zusammenarbeit mit Ihren Beratern

Selbstverständlich steht Fincke Rechtsanwälte bei fachübergreifenden Problemen ebenfalls für die Zusammenarbeit mit den eingeführten Beratern Ihres Unternehmens in steuerlichen Angelegenheiten zur Verfügung.