Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fincke Rechtsanwälte hat schon vor langer Zeit entschieden, Arbeitgeber genauso wie Arbeitnehmer oder Betriebsräte zu beraten und zu vertreten. Diese Entscheidung war richtig!  Gerade im arbeitsrechtlichen Mandat, gerade im Prozess vor dem Arbeitsgericht oder im Verfahren vor der Einigungsstelle, entscheidet häufig die richtige Strategie über Erfolg oder Misserfolg. Aber nur wer weiß, wie sein Gegenüber "tickt", findet den Schlüssel für die richtige Taktik. Weil unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht auch auf der anderen Seite des Tisches sitzen, verfügen sie über einen Erfahrungsschatz, den sie gewinnbringend in jedes Mandat - vom Arbeitgeber genauso wie vom Arbeitnehmer - einbringen können. Deshalb ganz bewusst - keine Spezialisierung auf eine Seite der Arbeitsvertragsparteien.

Übrigens: Unsere Fachanwälte haben inzwischen mehr als 2.000 Arbeitsgerichtsprozesse geführt.


Konflikte als Arbeitgeber vermeiden

Sind Sie als Arbeitgeber auf der Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht? Dann sind sie bei Fincke Rechtsanwälte genau richtig. Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Durch eine frühzeitige Unterstützung und kluge Vertragsgestaltung werden Konflikte im Arbeitsrecht von vornherein vermieden. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht begleiten regelmäßig Verhandlungen mit Betriebs- und Personalräten beim Abschluss von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, gewährleistet Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht eine optimale Vertretung im Prozess mit dem Arbeitnehmer oder im Verfahren mit dem Betriebsrat. 
 

Damit Ihre Existenz als Arbeitnehmer gesichert bleibt

Die Sicherung des Arbeitsplatzes hat für jeden Arbeitnehmer existenzielle Bedeutung. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten Ihnen als Arbeitnehmer eine umfassende Beratung in allen Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis. Dabei liegt der Schwerpunkt klar im Kündigungsschutzprozess. Kündigungsschutzprozesse machen über 50 % der Tätigkeit unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht aus. Hier ist Fincke Rechtsanwälte deshalb Ihr kompetenter Partner.
 

Ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:

// Kündigung und Kündigungsschutz 

// Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträge

// Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen

// Vertretung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (Kündigung des Arbeitsvertrags, Kündigungsschutz, betriebsbedingte Kündigung, Abmahnung, Abfindung bei Kündigung, arbeitgeberseitiges Weisungsrecht, Be- und Entfristung, Diskriminierung / Gleichbehandlung, Elternzeit, Teilzeit, Urlaubsrecht, Provision und Bonus, Sonderzahlungen, Betriebsübergang, Wettbewerbsverbot)

// Vertretung im Beschlussverfahren mit dem Betriebsrat (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen)

// Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Betriebsänderungen

// Planung und Gestaltung von Outsourcing, Betriebsteilstilllegungen oder Betriebsstilllegungen

// Planung und Gestaltung sozialverträglicher Personalabbaumaßnahmen

// Gestaltung von Sozialauswahlsystemen

// Planung und Gestaltung von Betriebsübergängen

// Arbeitsrechtliche Fragestellungen während einer Krise und im Falle einer Insolvenz

// Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)