Versicherungsrecht

Beratung für jeden Versicherungsvertrag

Fincke Rechtsanwälte berät Sie im Sachversicherungsrecht (insbesondere Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung), im Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung) und im Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere Recht der Pflichtversicherung, privaten und betrieblichen Haftpflichtversicherung, Umwelt- und Produkthaftpflicht und der Bauwesenversicherung). Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht klären Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag auf.

Für Ihre Sicherheit das Beste

Ihre Versicherung zahlt nicht, obwohl Sie jahrelang eingezahlt haben? Wir vertreten Sie außergerichtlich, setzen Ihre Ansprüche aber bei Bedarf auch gerichtlich gegenüber der jeweiligen Versicherung durch. Insbesondere im Falle einer Berufsunfähigkeit benötigen Sie heutzutage oft die Hilfe eines Fachanwalts für Versicherungsrecht für die Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche. Gerade wenn es um die Absicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz geht, sollten Sie möglichst frühzeitig juristischen Rat einholen. Vertrauen Sie auch im Versicherungsrecht auf die jahrzehntelange Erfahrung von Fincke Rechtsanwälte.

Ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:

// Versicherungsvertragsrecht

// Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung

// Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung

// Pflichtversicherung, private und betriebliche Haftpflichtversicherung, Umwelt-, Produkthaftpflicht- und Bauwesenversicherung

// Rechtsschutzversicherung