Bau- und Architektenrecht

Kompetenz durch Erfahrung

Das Bau- und Architektenrecht beruht auf den vielfältigen Vertragsbeziehungen zwischen Bauunternehmern, Handwerkern, Architekten und Bauherren. Unsere jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet hilft Ihnen bereits bei der Vertragsgestaltung, Ihre Interessen optimal zu wahren. Ein Anwalt für Baurecht legt einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Sicherung und Durchsetzung der Vergütungsansprüche der Bauunternehmer, der Handwerker und – unter Berücksichtigung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) – der Architekten. Außerdem unterstützt ein Rechtsanwalt für Baurecht Sie als Bauherren dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – beispielsweise bei Baumängeln („Pfusch am Bau“) oder einem verzögerten Bauablauf.

Beste Kontakte für Ihren Erfolg

Fincke Rechtsanwälte verfügt über langjährig gewachsene Geschäftsbeziehungen zu Bausachverständigen und Architekten. Diese Zusammenarbeit ist – wie wir bereits in zahlreichen Verfahren beweisen konnten – der Schlüssel zum Erfolg.

Ein Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:

// Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen

// Prüfung von Immobilienkaufverträgen

// Baubegleitende Betreuung

// Beratung bei allen Fragen aus dem Bereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)

// Vergütungsansprüche von
Bauunternehmern und Handwerkern
(Sicherung und Durchsetzung)

// Honoraransprüche von Architekten
(Sicherung und Durchsetzung)

// Mängelansprüche von Bauherren
(Sicherung und Durchsetzung)

Unsere Kooperation mit Krause Architekten // Baurecht und Bautechnik aus einer Hand